NRW-Umweltminister Remmel zum neuen Landes-Naturschutzgesetz

NRW-Umweltminister Remmel zum neuen Landes-Naturschutzgesetz

Im Vorfeld der Planungen zum neuen Landes-Naturschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen hat es einen Aufruhr in der Reiter-Szene gegeben, als man hörte, welche Auswirkungen die Neugestaltung des Gesetzestextes auf Reiter haben könnte. Wir haben Umweltminister Johannes Remmel einige Fragen  zum Thema „Führen und Reiten von Pferden, Begleitung durch Hunde“ gestellt.

 

Herr Minister Remmel, wie ist der aktuelle Stand beim neuen Gesetz? Ist das nun beschlossen?

Nein, endgültig beschlossen ist das Gesetz noch nicht, das ist Aufgabe des nordrhein-westfälischen Landtags. Wir als Landesregierung haben einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet, der sich nun im abschließenden Prozess der parlamentarischen Beratung befindet. Der zuständige Umweltausschuss hat auch bereits eine Expertenanhörung angesetzt, die am 30. Mai 2016 stattfinden soll.

 

Was ist die Intention gewesen, ein neues Gesetz ins Leben zu rufen?

Mit der Neuausrichtung der Naturschutzpolitik und dem neuen Landes-Naturschutzgesetz möchten wir stärker gegen das fortschreitende Artensterben in NRW vorgehen. Das zentrale Ziel ist demnach, in den nächsten Jahren den weiter fortschreitenden Artenverlust zu stoppen und die biologische Vielfalt wieder zu erhöhen. Unsere Natur ist auch immer ein Stück Heimat, das es für die nächsten Generationen zu bewahren gilt. Mit dem neuen Naturschutzgesetz setzen wir genau hier an.

 

Gerade die Reiterinnen und Reiter sind in heller Aufruhr, da in Zukunft das Führen von Pferden dem Reiten gleichgesetzt werden soll. Warum wurde die Regelung getroffen?

Zuallererst würde ich gerne mit einem vielverbreiteten Missverständnis aufräumen: Es gab in der Vergangenheit keine rechtliche Regelung, die es Reitern offiziell erlaubte, Pferde auf allen Wegen in der freien Landschaft oder im Wald am Zügel zu führen. Es wurde lediglich so praktiziert und auch weitgehend geduldet, damit beispielsweise ein Pferd vom Reitstall bis auf die gekennzeichneten Reitwege geführt oder Lücken im Reitwegenetz überbrückt werden konnten.
Es gibt also derzeit keine besondere Vorschrift. Damit darf ein Pferd eigentlich nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Grundeigentümers über dessen Wege oder Flächen geführt werden. Notwendig wird eine solche Regelung vor allem, da im letzten Jahr ein Gericht festgestellt hat, dass das Reiten und Führen von Pferden verschiedene Tätigkeiten sind und das Führen von Pferden nicht unter den Begriff des Reitens gefasst werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es unser Ziel, durch das neue Naturschutzgesetz zugunsten der Reiterinnen und Reiter eine Gleichstellung zwischen dem Reiten und Führen von Pferden herzustellen. Damit muss es ein Grundeigentümer künftig dulden, dass auf allen Wegen, auf denen das Reiten gestattet ist, auch das Führen von Pferden erlaubt ist.

 

Wie sollen Reiterinnen und Reiter nun von ihren Ställen in die Natur kommen?

Wie eben bereits erläutert, mit den neuen von uns vorgeschlagenen Regelungen sollte das in Zukunft nicht mehr das dringliche Problem sein und zwar rechtlich abgesichert. Da eben in der freien Landschaft das Reiten und künftig auch das Führen von Pferden auf allen Wegen gestattet sein soll, ist davon auszugehen, dass die Reiterinnen und Reiter von ihren Ställen auch in die Natur und zu den Reitwegen im Wald kommen können. Zudem ja die Ställe in der Regel in der freien Landschaft liegen und ab hier die Wege mit dem neuen Gesetz auch zum Führen von Pferden zur Verfügung stehen sollen.
Aber auch für das Reiten und Führen von Pferden im Wald wird sich die Situation gegenüber der bisherigen Reitregelung deutlich verbessern, da der Gesetzentwurf das Reiten und Führen von Pferden zusätzlich zu den gekennzeichneten Reitwegen auf die sogenannten Fahrwege erweitert und außerdem die bisherige Einschränkung durch gekennzeichnete Wanderwege entfällt.
Es kommt nun ganz darauf an, wie sich am Ende das Parlament entscheiden wird. Sollte der Entwurf in der jetzigen Form verabschiedet werden, sollte daher auch das vorübergehende Führen von Pferden im Wald kein Problem mehr sein.

 

Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?

Es wird sich durch das neue Naturschutzgesetz hier nichts ändern: Wie bisher handelt derjenige ordnungswidrig, der sich mit seinem Pferd außerhalb der für das Reiten zulässigen Wege aufhält und muss mit einem entsprechenden Ordnungsgeld rechnen. Da aber mehr Wege als bisher beritten werden dürfen, sehen wir auch hier keine besondere Problematik.

Auch das Mitführen von Hunden ohne Leine beim Reiten soll nun nicht mehr erlaubt sein. Warum?
Der Entwurf greift einen Vorschlag aus der Verbändeanhörung auf. Insbesondere die  Waldbesitzerverbände hatten darauf hingewiesen, dass Hunde, die beim Reiten mitgeführt werden, meistens ohne Leine neben Pferd und Reiter mitlaufen. Dies eben auch häufig neben den offiziellen Wegen. Um Störungen und Gefahren für die Tierwelt abzuwenden, schlägt der Gesetzentwurf ein entsprechendes Verbot vor.
Die Problematik ist nicht neu und auch den Reiterverbänden seit langem bekannt. Freiwillige Regelungen haben nach Ansicht der Experten bisher nicht zu einer Besserung geführt. Abschließend über diese Regelung entscheiden werden auch hier die Abgeordneten des Landtags.

 

Welche Möglichkeiten gibt es, dieses Gesetz noch zu ändern?

Wie eingangs schon erläutert, beschäftigen sich derzeit die Fraktionen des NRW-Landtags mit dem Gesetzentwurf und werden auch abschließend darüber befinden. Ob es in diesem Prozess noch Änderungen geben wird oder auch nicht, liegt nicht mehr in unserer Hand.

 

Foto: Florian Sander / MKULNV www.floriansander.com